Beschreibung
Bis zur Klärung der Voraussetzungen für eine Auszeichnung mit der Ehrendoktorwürde der Heidelberger Juristischen Fakultät war es ein teilweise recht beschwerlicher Weg. Beruhte bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts die Verleihung des Ehrendoktors letztlich auf langer Übung, ausgehend von der Wiederaufrichtung der Heidelberger Universität in den Jahren nach 1803, so fand sie in der Fassung der Promotionsordnung vom 28. August 1930 erstmals ausdrücklich Aufnahme. Vorgestellt werden in der vorliegenden Studie die einzelnen Persönlichkeiten aus der langen Reihe der Dres. iur. h.c. mit Bruchstücken ihres Lebens, ihrer wissenschaftlichen Laufbahn, wenn auch mit einzelnen Leerstellen. Das Schlingern und Entgleisen bei der von der Fakultät getroffenen Selektion folgt den Verwerfungen und Brüchen deutscher Geschichte bis in die Gegenwart. Entstanden ist so ein buntes Kaleidoskop Heidelberger Fakultätsgeschichte mit manchen weißen Stellen.
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